Bei der Abgabe einer Kleingartenparzelle sind folgende Regeln einzuhalten:
Schätzwert des privaten Gartenhauses mit Anbau
Der Schätzwert für das Gartenhaus mit allfälligem Anbau wird durch den Arealchef und ein Vorstandsmitglied festgelegt.
Geschätzt wird nur das Gartenhaus mit einem allfälligen Anbau.
Nicht berücksichtigt werden die Inneneinrichtung, allfälliges Mobiliar im Hause, Gartenmobiliar, Cheminée, Schattenplatz, Gerätekiste mit Werkzeug, Tomatenhaus, Treibbeet, Mauern, Platten, Solaranlage, Biotop, Komposteinrichtung und Gewächshaus.
Maximalbetrag für ein gut gepflegtes, maximal 5 Jahre altes privates Gartenhaus: Fr. 5000.-
Wertverminderung pro Jahr 5 – 10% je nach Pflege und Zustand.
Gartenhaus, Anbau, Gerätekisten, Geräteschränke
Einzelwasseranschluss
Festes Tomatenhaus, Gewächshaus mit Baubewilligung
Cheminée
Komposteinrichtung
Pflanzflächen
Bäume, Fruchtstauden
Unerlaubte Pflanzen und Stauden
Unerlaubte bauliche Installationen
Sie können das Merkblatt auch als pdf downloaden.
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