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Pächterwechsel

Bei der Abgabe einer Kleingartenparzelle sind folgende Regeln einzuhalten:

Schätzwert des privaten Gartenhauses mit Anbau

Der Schätzwert für das Gartenhaus mit allfälligem Anbau wird durch den Arealchef und ein Vorstandsmitglied festgelegt.
Geschätzt wird nur das Gartenhaus mit einem allfälligen Anbau.
Nicht berücksichtigt werden die Inneneinrichtung, allfälliges Mobiliar im Hause, Gartenmobiliar, Cheminée, Schattenplatz, Gerätekiste mit Werkzeug, Tomatenhaus, Treibbeet, Mauern, Platten, Solaranlage, Biotop, Komposteinrichtung und Gewächshaus.
Maximalbetrag für ein gut gepflegtes, maximal 5 Jahre altes privates Gartenhaus: Fr. 5000.-
Wertverminderung pro Jahr 5 – 10% je nach Pflege und Zustand.

Gartenhaus, Anbau, Gerätekisten, Geräteschränke

  • Privatmobiliar , Geschirr ausräumen
  • Zurückbleibendes Werkzeug reinigen, unbrauchbares Werkzeug, Farbe und Chemikalien richtig entsorgen
  • Sauber reinigen

Einzelwasseranschluss

  • Leitung und Wasserhahn kontrollieren, allenfalls ersetzen


Festes Tomatenhaus, Gewächshaus mit Baubewilligung

  • Pflanzen ausräumen
  • Installationen in schlechtem Zustand abbrechen und entsorgen


Cheminée

  • Sauber reinigen


Komposteinrichtung

  • Pflanzabfälle klein hacken
  • Holzstauden zum Shreddern am Shreddertag abgeben


Pflanzflächen

  • Von unerwünschten Pflanzen säubern
  • Wege säubern
  • Anstossender Gemeinschaftsweg jäten


Bäume, Fruchtstauden

  • Zurückschneiden, Abfall shreddern


Unerlaubte Pflanzen und Stauden

  • Goldruten, Sommerflieder, Kirschlorbeer und Thuja sind auszugraben und mit der ordentlichen Abfuhr zu entsorgen


Unerlaubte bauliche Installationen

  • Alle Bauten und Anlagen sind vor der Abgabe gemäss Angaben in der Kleingartenordnung zurückzubauen und vorschriftsgemäss zu übergeben
  • Nichtvertragliche Instandstellungen werden auf Rechnung des zurücktretenden Pächters vorgenommen

Download

Sie können das Merkblatt auch als pdf downloaden.
Klicken Sie bitte hier.